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Eltern-ABC

A

Adressänderungen

Wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich der Klassenleitung und dem Sekretariat mit.

Anfangszeiten

Anfangszeiten
1. Stunde: 08.00 Uhr – 08.45 Uhr
2. Stunde: 08.45 Uhr – 09.30 Uhr
3. Stunde: 10.00 Uhr – 10.45 Uhr
4. Stunde: 10.45 Uhr – 11.30 Uhr
5. Stunde: 11.45 Uhr – 12.30 Uhr
6. Stunde: 12.35 Uhr – 13.20 Uhr

 

Die Kinder können sich bei Ankunft auf dem Schulhof aufhalten. Die Frühaufsicht beginnt ab 7.45 Uhr. Bitte schicken Sie die Kinder nicht früher, da sonst keine Aufsicht da ist. Die Kinder werden von den Lehrkräften auf dem Hof abgeholt.

B

Beratungsstellen

Unter dem folgenden Link finden Sie Beratungsstellen in Bochum.

Beschriften

Viele Kinder erkennen Kleidungsstücke und Materialien nicht wieder, wenn diese einmal irgendwo liegen geblieben sind. Bitte beschriften Sie daher Kleidung und Gegenstände Ihres Kindes.

Beurlaubung

Wenn Ihr Kind aus dringenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, dann müssen Sie beim Klassenlehrer/in oder bei der Schulleitung schriftlich um die Beurlaubung bitten.

Hier finden Sie das Formular.

Bewegliche Ferientage

In jedem Schuljahr gibt es bewegliche Ferientage, welche zu Beginn des Schuljahres von der Schulkonferenz festgelegt werden. Über die aktuellen beweglichen Ferientage informiert Sie die Klassenlehrkraft.
 

Bildungs- und Teilhabepaket

Unsere Schulsozialarbeiterin ist in der Regel von montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin! Weitere Infos zur Schulsozialarbeit finden Sie hier.

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

An unserer Schule findet Förderung in "Deutsch als Zweitsprache" statt. Daher haben manche Kinder zusätzliche Stunden, über die Sie die Klassenlehrkraft informiert.

E

Einschulung

Alle Infos zur Einschulung finden Sie auf der Seite zum Übergang - schauen Sie bitte hier.

 

Des Weiteren haben wir eine Taskcard mit wünschenswerten Vorläuferfähigkeiten von KiTa-Kindern sowie Tipps zur Förderung erstellt. Schauen Sie doch gerne mal vorbei: Taskcard Vorläuferfähigkeiten

Elternsprechzeiten

In jedem Schuljahr haben Sie mehrfach Gelegenheit für ausführliche Elterngespräche.


In Absprache mit den Lehrern werden Termine vereinbart. Zweimal im Jahr finden Elternsprechtage statt. Die Termine werden zwischen Klassenleitung und Eltern abgestimmt.

Engagement

Eltern begleiten die Schularbeit und helfen überall mit.
Sie unterstützen die Arbeit der Lehrkräfte, sie helfen den Kindern und ermöglichen durch ihren Einsatz viele Projekte und Unternehmungen.

  • Begleitung bei Schulausflügen

  • Hilfe in den Klassen beim Basteln

  • Unterstützung der Polizisten beim Radfahrunterricht

  • Betreuung der Cafeteria bzw. der Verpflegung bei Schulveranstaltungen

  • Mitwirkung bei Schulprojekten

  • ...und noch viel mehr

Darüber hinaus gehören zahlreiche Eltern als gewählte Vertreter den Schulgremien an und wirken an Entscheidungen mit.

F

Ferientermine

Ferientermine im aktuellen Schuljahr finden Sie im Kalender.

Ferienverlängerung

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich bei eigenmächtiger Verlängerung der Ferien um einen Verstoß gegen das Schulpflichtgesetz handelt, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vor und nach den Ferien verlangen wir in Absprache mit der Schulkonferenz ein ärztliches Attest.

Feste feiern

Zu den regelmäßig stattfindenden Festen im Jahreskreis und den Feiern der Klassen veranstalten Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen, Eltern und Freunde der Schule alle vier Jahre ein Schulfest.

Frühstück

Gesunde Ernährung ist wichtig! Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Schulbrot in einer verschließbaren Frühstücksdose mit. Nicht immer essen die Kinder auf und Hefte und Bücher sind sonst schnell verschmutzt. Obst und Gemüse bekommen die Kinder durch das Schulobstprogramm.


Bitte verzichten Sie auf zu viel süße oder fettige Dinge (Schokohörnchen, Weißbrote, Milchschnitten, Pizza oder Pommes vom Vortag, etc.), auch Joghurts und Quark zum Löffeln sind ungeeignet.

G

Getränke

Bitte geben Sie Ihrem Kind Wasser oder Schorle in gut verschließbaren Flaschen mit. Kaufen Sie bitte keine Trinkpäckchen.

H

Hausaufgaben
In den Klassen 1 und 2 sollte die Hausaufgabenzeit 30 Minuten nicht übersteigen.
 
In Klasse 3 und 4 sollten die Kinder nicht länger als 45 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.
 
Die Kinder sollen selbstständig arbeiten. Die Eltern zeigen Interesse, beantworten Fragen und achten darauf, dass ihr Kind die Aufgaben erledigt.

 

Die Hausaufgaben des Tages schreiben die Kinder in ihr Logbuch bzw. Hausaufgabenheft. Alle Kinder der Schule haben das selbe Logbuch und so ein einheitliches System. Hierüber kann auch mit den Lehrkräften oder der OGS kommuniziert werden, Entschuldigungen ausgestellt werden etc.
Hausschuhe

Alle Kinder tragen im Schulgebäude Hausschuhe. Die Schuhe müssen gut sitzen und die Kinder damit sicher Treppen laufen können.

Hitzefrei

Wenn die sommerlichen Temperaturen unerwartet hoch sind, kann es sein, dass wir die Kinder nach der 4. Stunde (11.30 Uhr) nach Hause entlassen. Stellen Sie sich bitte darauf ein. Die Betreuung in der OGS ist gewährleistet.

I

Inklusion

Kindern mit Bedarf an besonderer Förderung werden durch sozialpädagogische oder sonderpädagogische Fachkräfte unterstützt.

iPad

Aktuell haben alle Schülerinnen und Schüler ein Leih-iPad bekommen. Das iPad ist für schulische Zwecke an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen worden, solange sie die Wilbergschule besuchen. Wenn Probleme mit den iPads auftauchen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte, da viele Probleme schnell behoben werden können. Wenn auch dort keine Lösung gefunden wird, kontaktieren Sie bitte das Support-Team der Wilbergschule unter

iServ

An der Wilbergschule wird die App iServ für die Krankmeldung von Kindern und die Kommunikation von Eltern mit Lehrkräften genutzt. Sie können iServ auf Ihren digitalen Endgeräten installieren oder auch über den Browser zu iserv kommen. Die iServ-Seite unserer Schule ist: wgs.schulen-bochum.nrw

Sie bekommen für die Anmeldung bei iServ ein Blatt von den Klassenlehrkräften. Darauf ist die genaue Anmeldung bei iServ beschrieben. 

Um Ihr Kind krank zu melden, müssen Sie auf das Modul „Abwesenheiten“ gehen. Wie Sie Ihr Kind krankmelden finden Sie hier.

Von den Lehrkräften bekommen Sie über iServ digitale Elternbriefe. Diese können Sie sich in viele Sprachen übersetzen lassen. Wenn Sie Hilfe bei iServ brauchen, gibt es bei YouTube viele Erklärvideos.

J

JeKits

JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der JeKits-Unterricht wird in Klasse 1 von einer Lehrkraft der Musikschule und einer Lehrerin oder einem Lehrer der Wilbergschule durchgeführt.

K

Krankheit

Wenn Ihr Kind erkranken sollte, dann bitten wir um umgehende Information. Darüber hinaus müssen Sie Ihr Kind bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer entschuldigen, wenn es nicht am Unterricht teilnehmen kann. Das gilt auch für den Fachunterricht.
 

Falls Ihr Kind unter einer Krankheit leidet und/oder Medikamente einnehmen muss, informieren Sie bitte die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.

L

Lernen

Unser Unterricht ist als Kinderrechteschule geprägt von Wertschätzung und Demokratie. Die Kinder sollen Spaß am Lernen haben und sich wohlfühlen.

M

Medien

An der Wilbergschule wird viel mit neuen Medien gearbeitet. Unsere Grundsätze und unser Medienkonzept sind im Schulprogramm unter Neue Medien nachzulesen.

Microsoft 365

Wir arbeiten derzeit mit Microsoft 365, das uns von der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt wird. Jeder Schüler und jede Schülerin kann seinen oder ihren Microsoft 365 Account zu schulischen Zwecken nutzen und auch die Vollversionen von Office 365 auf seinen oder ihren Geräten installieren. In der ersten Klasse bekommen alle Kinder ihre Zugangsdaten, das sieht so aus. Das erste Mal anmelden müssen sich Kinder mit ihren Eltern, weil ein sicheres Passwort vergeben werden muss. Wie man Microsoft am Anfang einrichtet, wird hier ausführlich erklärt! (Es kann immer mal sein, dass nach einem Update die App etwas anders aussieht als in dem Video.)

Mitwirkung

Mit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes wurde das bisherige Schulmitwirkungsgesetz aufgehoben. An seine Stelle sind die Paragraphen 62 bis 67 des Schulgesetzes getreten. Nachfolgend finden Sie einige Auszüge aus dem Schulgesetz. Bildungsportal NRW

 

§ 62 Grundsätze der Mitwirkung

(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit.

 

§ 65 Aufgaben der Schulkonferenz

(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

 

§ 66 Zusammensetzung der Schulkonferenz

(1) Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
a. bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder,
b. bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,...

 

§ 72 Schulpflegschaft

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften … Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. ...

(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

 

§ 73 Klassenpflegschaft

(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer …

Musikschule

Unter dem Motto “JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen” (JeKits) bietet die Musikschule der Stadt Bochum für die Klassen 2, 3 und 4 Instrumentenunterricht an. Er findet in den Räumen der Schule statt. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Musikschule Bochum. Die Schule stellt lediglich die Räume zur Verfügung. Der Unterricht bleibt daher von schulischen Planänderungen unberührt!

Müllvermeidung/Mülltrennung

Um unnötigen Müll zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihrem Kind das Pausenbrot in einer geeigneten Dose mitzugeben. In der Klasse trennen wir den Müll.

N

Notfall

Falls Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkrankt oder einen Schulunfall erleidet, müssen wir Sie benachrichtigen. Hierzu brauchen wir eine Telefonnummer, unter der Sie (oder eine Person Ihres Vertrauens) erreichbar sind. Bitte denken Sie daran, ihre Telefonnummer bei einem Wechsel zu aktualisieren, damit wir Sie im Notfall erreichen!

P

Parken
Das Befahren des Lehrerparkplatzes ist untersagt.
Pausenhalle

Eine Pausenhalle besitzen wir leider nicht. Die Eingangshalle ist nur bei schlechtem Wetter als Aufenthalsort vorgesehen.

Pausenzeiten
  • 09.30 Uhr – 09.40 Uhr Frühstückspause in der Klasse
  • 09.40 Uhr – 10.00 Uhr Spielpause auf dem Hof
  • 11.30 Uhr – 11.45 Uhr Spielpause auf dem Hof

R

Regentage

An Regentagen verbringen die Kinder ihre Pausen normalerweise im Klassenraum, in dem es Spielsachen und Malsachen gibt.

Reinigung

Aus den Pausen bringen die Kinder häufig viel Schmutz in die Klassenräume. Auch beim Basteln entsteht Müll, der auf den Boden fällt. Die Kinder fegen den eigenen Klassenraum bei Bedarf aus, um die Reinigungskräfte zu unterstützen.

S

Schulbücher

Ein Teil der Schulbücher wird von der Schule gestellt und jedes Jahr an die nächste Klasse weiter gegeben. Daher müssen die Bücher sehr pfleglich behandelt werden. Die Eltern müssen einen bestimmten Lernmittelbetrag zahlen. Über zusätzliche Anschaffungen beschließt die Klassenkonferenz.

In Klasse 3 und 4 arbeiten wir auch mit den digitalen Schulbüchern am iPad und die Kinder müssen die Bücher nicht mehr tragen.

Schwimmen

Der Schwimmunterricht für die Klassen 2 wird im Lehrschwimmbecken der Liboriusschule erteilt. Für die 4. Klassen wird der Schwimmunterricht im Hofsteder Bad erteilt.

T

Turnhalle

Zum Sportunterricht gehen die Kinder gemeinsam mit der Lehrkraft zur Turnhalle in der Cruismannstraße oder fahren mit dem Bus zur Turnhalle in der Liboriusstraße.

V

Vereine

Im Sinne der Breitensportförderung stellen sich immer wieder unterschiedliche Vereine vor. Wir weisen darauf hin, dass sowohl die Vorstellung als auch die Inhalte der Flyer von der Schule ungeprüft und ohne Empfehlung weitergegeben werden. Bei Interesse obliegt es ausschließlich den Eltern, mit dem Verein in Kontakt zu treten. (Beschluss der Schulkonferenz, 12.09.2006)

Z

Zeugnisse

Die Kinder der 1. und 2. Klassen erhalten nur am Ende des Schuljahres ein Zeugnis.
Die Kinder der 3. und 4. Klassen erhalten am Ende eines jeden Schulhalbjahres ein Zeugnis.